Bischof Wittmann (links) 
mit Bischof Johann Michael Sailer

Lebensdaten des Dieners Gottes

Bischof Georg Michael Wittmann (1760-1833)

22.01.1760 Geburt in Finkenhammer bei Pleystein.
Okt. 1769 Studien am Gymnasium in Amberg.

07.05.1778

Beginn der Studien in Heidelberg; hier Erwerb des Doktorats.

21.12.1782

 Priesterweihe in Regensburg; anschließend Hilfspriester auf dem Land.

06.01.1783

 Feier des ersten heiligen Messopfers in Pleystein.

1783-1788 

 Hilfspriester in Kemnath b. Fuhrn, Kaltenbrunn und Miesbrunn.

10.10.1788

Subregens des Regensburger Priesterseminars.
09.09.1802 Regens. Dieses Amt bekleidet Wittmann zusätzlich zu seinen übrigen Aufgaben bis zu seinem Tod.

20.05.1804  

 Dompfarrer der damals 8000 Seelen zählenden Dompfarrei.

1808

Erstauflage des von Wittmann ins Deutsche übersetzte Neue Testament. Jahrzehntelang erfreut sich dieses Werk großer Beliebtheit bei Klerus und Volk. Ab 1851 erschien es in revidierter Auflage und mit Anmerkungen versehen. Die letzte Auflage erfolgte im Jahr 1878.

23.04.1809

Erstürmung der Stadt Regensburg durch Napoleon. Wittmann sucht unter Einsatz seines Lebens aus den Trümmern Freund und Feind zu retten.

1813

Typhusjahr in Regensburg. Wittmann infiziert sich bei seinem seelsorgerlichen Einsatz und erkrankt zu Tode.

1816/17

Wittmann leitet die Lebensmittelverteilung im herrschenden Hungerjahr.

12.10.1821

Domkapitular.

01.05.1829

 Weihbischof.

30.06.1829

Generalvisitator für das Bistum Regensburg im Auftrag von Bischof Johann Nepomuk von Wolf (1821-1829).

25.09.1829

Dompropst

10.02.1830

Generalvikar.

01.07.1832

 Ernennung zum Bischof von Regensburg durch König Ludwig I. von Bayern (die päpstliche Bestätigung erfolgte nicht mehr vor seinem Tode).

18.02.1833

Offizielle Korrespondenz hinsichtlich der Gründung der Kongregation der „Armen Schulschwestern“ in Neunburg v. W.

08.03.1833

Gestorben im Ruf der Heiligkeit.

11.03.1833

Beisetzung im Nordschiff des Regensburger Doms.

Die wichtigsten Stationen im Seligsprechungsprozess
des Dieners Gottes
Georg Michael Wittmann
Bischof von Regensburg
(1760-1833)

1899/1900 Bischof Ignatius Senestrey vernimmt offiziell die letzten lebenden Augen- und Ohrenzeugen für das Tugendleben des im Ruf der Heiligkeit verstorbenen Dieners Gottes Bischof Georg Michael Wittmann.
08.03.1933 Hirtenwort von Bischof Dr. Michael Buchberger zum 100. Todestag Wittmanns.
18.11.1955 Generalvikar Prälat Johannes Baldauf ersucht im Auftrag von Erzbischof Buchberger um Übernahme der Postulatur durch den damaligen Rektor der Anima in Rom, Apostol. Protonotar Prälat Dr. Jakob Weinbacher

21.11.1955

Apostol. Protonotar Prälat Dr. Jakob Weinbacher gibt seine Zustimmung zur Übernahme der Postulatur für die Causa Georg Michael Wittmann.
Dezember 1955

Abschluss des Schriftenprozesses auf Diözesanebene.

30.01.1956

Beginn des bischöflichen Informativprozesses.

13.04.1956 Die Ritenkongregation in Rom bestätigt den Empfang der Akten des Schriftenprozesses und erteilt die Genehmigung zur Öffnung der Akten. Kardinal Augustin Bea fungiert als Ponens der Causa.
30.11.1957 Eröffnung des Prozesses „super non cultu“ (Kultverbot).
20.07.1959  Abschluss des Prozesses „super non cultu“ auf Diözesanebene.

07.08.1959

Übergabe der Akten an die Ritenkongregation.
13.11.1959 Ritenkongregation bestätigt den Empfang der Akten des Tugendprozesses und des Prozesses „super non cultu“ und erteilt die Genehmigung zur Öffnung der Akten.
Juni 1961 Postulator Weinbacher wird ernannt zum Generalvikar in Wien. Damit gibt er das Amt des Postulators für die Causa G. M. Wittmann ab.
21.03.1963 Bischof Dr. Rudolf Graber ernennt den neuen Rektor der Anima, Prälat Alois Stöger, als Postulator der Causa Wittmann und bittet zugleich um Approbation durch die Ritenkongregation.
10.12.1964 Decretum super scripta (Dekret über die Gültigkeit des Schriftenprozesses)
17.11.1967  Bischof Rudolf Graber ernennt als Nachfolger von Postulator Stöger, welcher zum Weihbischof von St. Pölten ernannt worden war, dessen Nachfolger im Amt des Rektors der Anima, Msgr. Dr. Franz Wasner.
29.10.1971 Bischof Graber ernennt Emmeram H. Ritter zum Peritus (Sachverständigen) der Causa Wittmann. Seine Aufgabe ist es, alle Quellen, die zum Nachweis geschichtlicher Tatsachen geeignet sind, zu sammeln und auszuwerten. Ebenso sollte die Verehrung Wittmann neu gefördert werden.
22.02.1983 Beginn der Georg-Michael-Witmmann-Gedenkwochen aus Anlass seines 150.Todestages. Sie enden am 12.03.1983.
31.03.1983 Bischof Manfred Müller ernennt Prälat Orazio Cocchetti zum Postulator der Causa Wittmann, nachdem der bisherige Postulator, Prälat Dr. Wasner, in den Ruhestand getreten ist.
29.03.1986  Instruktion des Relators an der Heiligsprechungskongregation P. Ambrosius Eszer O. P. für das weitere Verfahren in der Causa Wittmann. Es handelt sich dabei vor allem um die inhaltliche Zusammensetzung der zu erstellenden Positio über Leben und Tugenden des Dieners Gottes. Das Verfahren der Selig- und Heiligsprechungsprozesse wurde 1983 durch den Hl. Stuhl allgemein neu geregelt.
11.10.1994  Bischof Manfred Müller ernennt Msgr. Dr. Helmut Moll zum Postulator der Causa Wittmann, nachdem der bisherige Postulator, Prälat Oratio Cocchetti aus Altersgründen sein Amt niedergelegt hat. Das Mandat dauert nur kurze Zeit, da Postulator Dr. Moll schon bald von Kardinal Meisner nach Deutschland zurückberufen wird, um hier eine wichtige Aufgabe zu übernehmen (Herausgabe des Werkes „Zeugen für Christus. Das deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts“).
22.11.1995  Bischof Manfred Müller ernennt Avv. Dr. Andrea Ambrosi zum neuen Postulator. Dr. Ambrosi fungiert bis heute in diesem Amt.
17.11.2000 Postulator Dr. Ambrosi richtet an Bischof Manfred Müller die Bitte, eine historische Kommission für die Untersuchung der Dokumente über Leben und Ruf der Heiligkeit Bischof Wittmanns einzusetzen, um so das Dekret für die Rechtsgültigkeit des Verfahrens von Seiten der römischen Kongregation zu erlangen.
07.12.2000 Schreiben des Generalvikars Dr. Wilhelm Gegenfurtner an den Leiter der Abteilung für Selig- und Heiligsprechungsprozesse beim Bischöflichen Konsistorium, Domvikar Georg Schwager, in welchem er die Zusammensetzung der historischen Kommission und des Gerichtshofes für die Untersuchungen zur Erlangung des Dekrets über die Gültigkeit des Verfahrens mitteilt.

Wie geht es weiter im Seligsprechungsprozess für

Bischof Georg Michael Wittmann?

Ein weiterer, wichtiger Schritt im Verlauf des Selilgsprechungsprozesses für den Diener Gottes Georg Michael Wittmann wird nun die Durchführung der Untersuchung aller Dokumente über das Leben Bischof Wittmanns und den Ruf seiner Heiligkeit mittels der jüngst berufenen historischen Kommission sein. Nur so besteht die Möglichkeit, das Dekret für die Rechtsgültigkeit des Verfahrens von der römischen Heiligsprechungskongregation zu erhalten.

Sobald das Dekret vorliegt, wird die Drucklegung der zweibändigen Positio (wissenschaftliche Darlegung des Lebens und der Tugenden Bischofs Georg Michael Wittmanns) erfolgen. Die Causa kann so den zuständigen Stellen an der römischen Kongregation zur Besprechung und Wertung vorgelegt werden. Zugleich wird damit die Anerkennung des heroischen Tugendgrades in Aussicht gestellt. Freilich wird der heroische Tugendgrad im Regelfall nur dann gewährt, wenn auch der Nachweis eines auf die Fürsprache des Dieners Gottes erfolgten Wunders erbracht wird.

Es gilt deshalb, das Vertrauen auf die Fürsprache Bischof Wittmanns neu zu beleben und ihn zur Ehre des dreifaltigen Gottes gläubig und mit verstärktem Eifer zu verehren. Wunder werden nicht durch Diskussionen, sondern in erster Linie durch inständiges Gebet geschenkt.


Damit in Zukunft keine Gebetserhörung verloren geht, mögen alle Gebetsanliegen und besonders Gnadenerweise, welche der Fürsprache Bischof Georg Michael Wittmanns zugeschrieben werden, an die zuständige bischöfliche Behörde gemeldet werden. Die Anschrift lautet: Domvikar Georg Schwager, Abteilung für Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Schwarze-Bären-Str. 2, D-93047 Regensburg (Fax 0941/57003). Unter der gleichen Anschrift erhalten sie auch gerne einen Faltprospekt mit Informationsschriften über Bischof Wittmann sowie Novenen-Gebetsbildchen.

 

Spenden für die Fortsetzung des Seligsprechungsprozesses können Sie in den am Grab Bischof Wittmanns (Regensburger Dom, linkes Seitenschiff/Nordseite) aufgestellten Opferstock einwerfen oder einsenden auf das Konto der Liga Bank Regensburg (Konto-Nummer 110 176 5; Bankleitzahl 750 903 00). Wir sagen für jede noch so geringe Spende ein herzliches Vergelt´s Gott.


Sie haben hier die Möglichkeit, ihre Gebetserhörungen einzuschreiben und direkt an Herrn Domvikar Schwager zu schicken